AGB

Geltungsbereich

Nachstehende Verkaufs und Handelsbedingungen gelten sowohl für den Besteller, Endkunden, nicht juristischen Personen und gegenüber Unternehmern bzw. Handelspartnern. Juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von §310 Absatz 1 BGB. Unsere Angebote erfolgen freibleibend, entgegenstehende Bedingungen des Bestellers, Käufers usw. sind gegenüber der MP Chiptuning nur verbindlich, wenn diese die Geltungen ausdrücklich schriftlich bestätigt. Diese Verkaufs und Handelsbedingungen gelten auch für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäfte mit dem Besteller und allen o.gen. Parteien, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

Angebote und Vertragsabschlüsse

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß §145 BGB anzusehen ist, kann die MP Chiptuning diese innerhalb von zwei Wochen annehmen. Telefonische, fernschriftliche, über das Internet getätigte, vermittelte oder mündliche Aufträge sind verbindlich, erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns die MP Chiptuning Ergänzungen, Nebenabreden oder Abänderungen bedarf zur Rechtswirksamkeit die schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung der MP Chiptuning. Mit der Erteilung des Auftrages unsererseits und der schriftlichen Auftragsbestätigung an Sie, werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwiderruflich und in vollem Umfang Bestandteil des Vertrages. Der Besteller, Partner usw. ist an seine in jeder Art getätigte Bestellung vier Wochen gebunden, werden von uns telefonische, telegrafische oder gefaxte Aufträge entgegengenommen, so trägt die Gefahr und die Kosten der Auftraggeber. Diese Regelung gilt auch durch eine Teilerbringung unsererseits und nachfolgendem Auftragsentzug durch den Auftraggeber vor Auftragserfüllung von uns in vollem Umfang mit der Verpflichtung auf eine Teilerstattung an die MP Chiptuning

Gewährleistung

Verbrauchern steht für die angebotenen Leistungen ein gesetzliches Mängelhaftungsrecht nach den einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu. Sofern hiervon abgewichen wird, richtet sich die Gewährleistung nach den hierzu verfassten Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).Dem Anbieter wird zuerkannt, dass er bei einer Nacherfüllung selbst zwischen Reparatur oder Neulieferung wählen kann, wenn es sich bei der Ware um Neuware handelt und der Kunde Unternehmer ist. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten, welche zur Erreichung des Vertragszieles notwendigerweise erfüllt werden müssen. Ebenso gilt dies nicht für Schadensersatzansprüche nach grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Anbieters oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

Garantien

Der Anbieter bietet für seine Leistung dem Kunden eine Haltbarkeitsgarantie, dies gilt nicht für Leistungssteigerungen (Softwareoptimierung / Chiptuning). Damit sichert der Anbieter für die Garantiefrist die Haltbarkeit der Ware zu. Die Garantiefrist beträgt 2 Jahre.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum des Anbieters.

Meldepflicht

Der Kunde hat die Pflicht der Firma MP Chiptuning alle am Fahrzeug befindlichen Mängel, oder dessen Unversehrtheit, mitzuteilen. Sollte dies nicht geschehen Haftet der Kunde allein für Mängel an seinem Fahrzeug die Ihm nach der Auftragserfüllung auffallen oder auftreten. Für Mängel die ihm nach verlassen des Betriebsgeländes auffallen wird keine Haftung übernommen.

Haftungsausschluss Softwareoptimierung / Chiptuning

Der Haftungsausschluss und die damit verbundene Einverständniserklärung tritt mit jeder geforderten und durch uns erbrachten Softwareanpassung/Chiptuning zwischen dem Kunden, der Kundin und der Firma MP Chiptuning (Minh Phu Tran, Ulnerstr. 17, 56070 Koblenz) in Kraft. Bitte beachten Sie, dass durch unsere Leistungen Schäden an Ihrem Fahrzeug entstehen können. Es ist damit zu rechnen, dass Ihr Motor oder Komponenten des Motors nicht dazu geeignet sind, die durch unsere Leistung eintretende Leistungssteigerung dauerhaft zu erbringen bzw. materiell zu verkraften.
Darüber hinaus beachten Sie bitte, dass durch unsere Tuningleistung die allgemeine Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeuges erlischt, Sie also auf eigene Kosten und Verantwortung eine erneute TÜV-Abnahme durchführen müssen. Ohne eine gültige Betriebserlaubnis besteht für Ihr Fahrzeug auch kein Versicherungsschutz. Beachten Sie weiterhin, dass seit dem 1.Juli 2009 zugelassene Fahrzeuge nach ihrem CO2-Ausstoß besteuert werden. Dieser erhöht sich durch das Chiptuning. Sie sind demzufolge verpflichtet eine entsprechende Messung vornehmen zu lassen, damit ein neuer Steuerbescheid erstellt werden kann. Auch um diesen müssen Sie sich bemühen, andernfalls begehen Sie eine strafbare Steuerhinterziehung. Für sämtliche hier aufgeführten Konsequenzen übernehme/n ich/wir keine Verantwortung. Diese liegt allein bei Ihnen.
Mit der explizit durch Sie geforderte Softwareanpassung/Chiptuning bestätigen Sie, dass Sie uns/mich hinsichtlich sämtlicher, insbesondere den oben aufgeführten Konsequenzen aus der Inanspruchnahme unserer Leistung von jeglicher Haftung freistellen. Wir übernehmen weder eine Haftung für die Beschädigung des Motors, Getriebes oder sonstigen fest verbauten Bauteilen noch für rechtliche Konsequenzen.

Handwerkliche Arbeiten nach §3 HwO

Handwerkliche Arbeiten, insbesondere Umbauarbeiten, Einbauservice- und Reparaturleistungen sind nach §3 HwO als Nebenbetrieb zu betrachten und sind nicht der Hauptzweck des Unternehmens. Sie werden als zusätzlichen Service zum Handel mit Fahrzeugteilen angeboten. Das Unternehmen ist nicht in der Handwerkrolle eingetragen und beschäftigt keinen Meister oder durch HWK Prüfungen zertifiziertes Personal.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

für unsere Produkte und Leistungen ist der Hauptsitz der MP Chiptuning 56070 Koblenz. Der Gerichtsstand ist für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen das Amtsgericht Koblenz.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen der MP Chiptuning und dem Kunden bzw. Partnern einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder Teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich hier eine Gesetzeslücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 26.01.2016

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